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   OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05   

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https://dejure.org/2006,11017
OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05 (https://dejure.org/2006,11017)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2006 - 13 U 156/05 (https://dejure.org/2006,11017)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 13 U 156/05 (https://dejure.org/2006,11017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen einer Augenverletzung durch Kontaktlinsen; Haftung des Kontaktlinsenverkäufers für eine Verletzung durch schadhafte Kontaktlinsen; Umfang der Instruktionspflichten eines selbstständigen Vertriebshändlers; Begehen einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 249 a. F.; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 847 a. F.; ; EFZG § 6 Abs. 1; ; SGB X § 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, Kontaktlinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
    Jedenfalls dann, wenn erhebliche Körper- oder Gesundheitsschäden durch die Anwendung des Produkts entstehen können, muss der Verwender aus den Warnhinweisen auch erkennen können, warum dieses Produkt gefährlich werden kann (BGH NJW 1992, 560 ff = BGHZ 116, 61 ff.).

    Als Verletzte hat sie die Kausalität des unterlassenen Hinweises für den Schaden zu beweisen, also den Ursachenzusammenhang zwischen dem Unterlassen des Warnhinweises und der Benutzung der weichen Kontaktlinsen (hierzu unter 4.1) sowie zwischen dieser und dem bei ihr eingetretenen Schaden am rechten Auge (hierzu unter 4.2; vgl. BGH NJW 1992, 560, 562 f.).

    Die aus der Lebenserfahrung hergeleitete tatsächliche Vermutung, wonach eine hinreichend deutliche Gefahrenwarnung auch beachtet worden wäre, besteht dann nicht, wenn konkrete Umstände des Sachverhaltes für das Gegenteil sprechen (vgl. BGH NJW 1992, 560, 562; 1989, 1542 ff.; 1999, 2815, NJW-RR 1989, 219 sowie Kullmann, Produkthaftungsrecht, a. a. O., S. 66 und Palandt-Sprau, a. a. O., § 823 Rdnr. 183).

    Hierbei hat es der BGH abgelehnt, die im Arzthaftungsprozess anerkannten Beweiserleichterungen für den Kausalitätsbeweis beim Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers auf Fälle der Produzentenhaftung auszudehnen (BGH NJW 1992, 560, 563).

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
    Sie schließt eine Pflicht ein, vor naheliegendem Fehlgebrauch oder Missbrauch angemessen zu warnen (BGH NJW 1989, 1542 ff.; 1999, 2815 ff.).

    Die aus der Lebenserfahrung hergeleitete tatsächliche Vermutung, wonach eine hinreichend deutliche Gefahrenwarnung auch beachtet worden wäre, besteht dann nicht, wenn konkrete Umstände des Sachverhaltes für das Gegenteil sprechen (vgl. BGH NJW 1992, 560, 562; 1989, 1542 ff.; 1999, 2815, NJW-RR 1989, 219 sowie Kullmann, Produkthaftungsrecht, a. a. O., S. 66 und Palandt-Sprau, a. a. O., § 823 Rdnr. 183).

  • BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88

    Warnhinweise in Gebrauchsinformation eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
    Sie schließt eine Pflicht ein, vor naheliegendem Fehlgebrauch oder Missbrauch angemessen zu warnen (BGH NJW 1989, 1542 ff.; 1999, 2815 ff.).

    Die aus der Lebenserfahrung hergeleitete tatsächliche Vermutung, wonach eine hinreichend deutliche Gefahrenwarnung auch beachtet worden wäre, besteht dann nicht, wenn konkrete Umstände des Sachverhaltes für das Gegenteil sprechen (vgl. BGH NJW 1992, 560, 562; 1989, 1542 ff.; 1999, 2815, NJW-RR 1989, 219 sowie Kullmann, Produkthaftungsrecht, a. a. O., S. 66 und Palandt-Sprau, a. a. O., § 823 Rdnr. 183).

  • BGH, 12.02.1957 - VI ZR 303/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
    Vielmehr müssen konkrete Tatsachen behauptet und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen die ernste Möglichkeit einer anderen Schadensursache zu schließen ist (BGH VersR 1957, 252).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
    Regelmäßig obliegen ihr auch bezüglich der von ihr vertriebenen Produkte Produktbeobachtungspflichten und damit auch die aus der Produktbeobachtung etwa folgenden zusätzlichen Instruktionspflichten (BGH NJW 1987, 1009 f.).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
    Die aus der Lebenserfahrung hergeleitete tatsächliche Vermutung, wonach eine hinreichend deutliche Gefahrenwarnung auch beachtet worden wäre, besteht dann nicht, wenn konkrete Umstände des Sachverhaltes für das Gegenteil sprechen (vgl. BGH NJW 1992, 560, 562; 1989, 1542 ff.; 1999, 2815, NJW-RR 1989, 219 sowie Kullmann, Produkthaftungsrecht, a. a. O., S. 66 und Palandt-Sprau, a. a. O., § 823 Rdnr. 183).
  • BGH, 02.12.1986 - VI ZR 252/85

    Haftung des Herstellers mangelhaften Fertigpreßfutters - Anforderungen an einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 13 U 156/05
    Ob ein zum Beweis des ersten Anscheins hinreichender typischer Geschehensablauf gegeben ist, erfordert zunächst die Ermittlung eines allgemeinen Erfahrungssatzes, als einer aus allgemeinen Umständen gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerung, die auf den festgestellten Sachverhalt angewendet werden kann (BGH NJW 1987, 1694 f.).
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